Nachhaltigkeit

ACHTSAMKEIT, ARTENSCHUTZ, VIELFALT Nachhaltig und transparent

In Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten AöR, privaten Waldbesitzern und den Naturschutzbehörden hat die Zunderschwamm Naturprodukte GmbH strenge Richtlinien für die Ernte und Nutzung des Zunderschwamms erarbeitet. Die Richtlinien sind die weltweit ersten genau definierten Richtlinien zur nachhaltigen Nutzung des Zunderschwamms und gehen weit über die Anforderungen an Bio-Qualität hinaus.

ARTENVIELFALT UND LEBENSRÄUME SICHERN

Freiwillig unterwerfen wir uns diesen strengeren Richtlinien, sichern damit Artenvielfalt und Lebensräume und können somit eine ökologisch nachhaltige Gewinnung der Zunderschwamm-Rohstoffe gewährleisten.

UNSER BEITRAG ZU BIODIVERSITÄT UND ARTENSCHUTZ

Wir ernten ausschließlich in Nutzwaldgebieten, in denen klassische Forstwirtschaft betrieben wird. Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete werden von uns nicht beerntet. Zusammen mit unseren Partnern schaffen wir sog. Totholzinseln, in denen der Zunderschwamm sich wohl fühlt und gerne gedeiht. Hierdurch schaffen wir neuen Lebensraum für Pilze, Pflanzen und Tiere, und tragen so zur Erhöhung der Artenvielfalt und Biodiversität im Nutzwald bei. Die Pilze zersetzen das Totholz, generieren hierdurch Humus und erhöhen damit die Wasser-Speicherkapazität im Wald, was in den immer trockener werdenden Sommern zunehmend an Bedeutung gewinnt.

BAYERISCHE STAATSFORSTEN

Die Bayerischen Staatsforsten haben regionale Erntegebiete für uns ausgewiesen und extra Totholz als Substrat für den Erhalt und die Nachzucht des Zunderschwamms ausgelegt. Die Erntegebiete werden über GPS Technologie genau kartiert. Bilder der beernteten Bäume werden vor und nach der Ernte gemacht. Wir ernten jährlich maximal 50% der vorhandenen Fruchtkörper ab, und gewährleisten damit den Erhalt einer ausreichenden Menge an Fruchtkörpern im Wald, sowie ausreichendes Nachwachsen von Fruchtkörpern für eine nachhaltige Nutzung.

Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG)

In diesen Richtlinen werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll. FHH-Gebiete sollen unter dem Dach des NATURA 2000 Projekts zu europaweit flächendeckenden Schutzzonen zum Erhalt der in Europa heimischen Tiere, Pflanzen und Pilze aufgebaut werden.

Wir bedanken uns hiermit sehr herzlich bei den Bayerischen Staatsforsten für Ihr Engagement und die Unterstützung dieses weltweit einmaligen Projektes. Weiterführende Informationen finden Sie online.